Christian Scherg
 
Krisenkommunikation | Reputation | Internet 

Juli 2015

10 Tipps gegen Mobbing bei Facebook

Posted in Presse 2015

Rundfunk: Bayern3

10 Tipps gegen Mobbing bei Facebook

Was kann ich tun, wenn ich bei Facebook Opfer von Mobbing werde? Reputationsexperte Christian Scherg gibt 10 grundlegende Tipps, wie Betroffene am Besten reagieren oder sich im Vorfeld bestmöglich gegen Cybermobbing-Angriffe absichern können. Es fängt u.a. schon damit an, die richtigen Einstellungen bei Facebook vorzunehmen und nur dem Nutzer persönlich bekannte Personen als Freunde zuzulassen. Im Ernstfall sollte man keinesfalls persönlich reagieren.


Die 10 wichtigsten Tipps gegen Mobbing auf Facebook von Christian Scherg:

Prävention

  1. Das Privatsphäre-Einstellungen (Menü – Einstellungen – Privatsphäre) sorgfältig durcharbeiten und z.B. dafür sorgen, dass das persönliche Profil nicht an Suchmaschinen weitergegeben wird und nur echte Freunde das ganze Profil und die Inhalte einsehen können. Außerdem einschränken, wer Eingaben z.B. Postings in die Chronik und eine Identifikation auf Fotos vornehmen kann.

  2. Festlegen, wer Sie innerhalb von Facebook anhand von E-Mail-Adresse oder Telefonnummer finden und Ihnen Freundschaftsanfragen senden kann.

  3. Bei der Kontaktaufnahme und Bestätigung zwischen echten Freunden und flüchtigen Bekannten unterscheiden und nicht zu freigiebig werden.

  4. Die Kommentarfunktion nur für Freunde freischalten.

Im Akutfall

  1. Angriffe und Belästigungen mit einem Screenshot dokumentieren.

  2. Mobbing und Angriffe sofort an das Facebook-Team mit der entsprechenden Funktion melden.

  3. Angreifer direkt blockieren, so dass er nicht mehr mit Ihnen in Kontakt treten kann.

  4. Auf Angriffe und Beleidigungen nicht persönlich antworten, da hiermit dem Aggressor kenntlich gemacht wird, dass er „im Spiel ist“ und seine Kommentare gelesen werden.

  5. Kommunikation und Austausch über den Vorfall außerhalb von Facebook, also in der Familie und im echten Freundeskreis suchen.

  6. Bei schwerwiegenden Fällen: Sich nicht in die Rolle des passiven Opfers drängen lassen, sondern aktiv Anzeige bei der Polizei erstatten, wenn innerhalb des Cybermobbings Straftatbestände erfüllt werden wie Verleumdungen, Nötigungen, Drohungen, Erpressungsversuche, etc. oder Fotos und Videos verbreitet werden, auf denen Sie zu erkennen sind.